Warum Gesundheitscoaching
Gesundheit am Arbeitsplatz ist kein „Nice-to-have“. Sie ist eine Voraussetzung für Konzentration, Motivation, Leistungsfähigkeit – und für das Wohlbefinden von Menschen, die tagtäglich Verantwortung tragen.
Gesundheitscoaching schafft Räume für Entwicklung, stärkt Ressourcen und bringt echte Veränderung in den Arbeitsalltag. Dabei geht es nicht um schnelle Effekte – sondern um nachhaltige Impulse, die sich ins Unternehmen integrieren lassen.
Was Unternehmen davon haben
- Weniger krankheitsbedingte Ausfalltage
- Reduzierung von Risikofaktoren wie Stress & Bewegungsmangel
- Höhere Leistungsbereitschaft & Konzentrationsfähigkeit
- Besseres Betriebsklima
- Mehr Identifikation mit dem Arbeitgeber
- Gestärkte Motivation & Teamzusammenhalt
- Attraktive Positionierung als Arbeitgeber
- Positive Wirkung auf Image & Außenwirkung
Was die Mitarbeitenden davon haben
- Einen geschützten, vertrauensvollen Raum
- Praktisches Wissen, das im Alltag funktioniert
- Persönliche Stärkung – körperlich & mental
- Individuelle Ansprache & respektvolle Begleitung
- Freude an Veränderung statt Druck zur Optimierung
- Nachhaltige Impulse, die wirklich etwas bewegen
Steuerfreie Gesundheitsförderung
im Unternehmen
Wussten Sie, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für Gesundheitsmaßnahmen zur Verfügung stellen können?
Grundlage ist § 3 Nr. 34 EStG: Danach sind bestimmte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken sowie zur Förderung der Gesundheit von der Lohnsteuer und Sozialversicherung befreit – sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
Diese steuerfreie Förderung kann unter anderem für Maßnahmen genutzt werden, die sich auf Ernährung, Stressbewältigung oder Entspannung beziehen – etwa in Form von Workshops, Vorträgen oder Coachings.
Wichtig zu wissen:
Nicht alle Maßnahmen müssen zwingend zertifiziert sein. Auch nicht-zertifizierte Angebote des Arbeitgebers können steuerlich begünstigt sein, wenn sie:
- sich ausschließlich an die Mitarbeitenden richten,
- inhaltlich den Zielen des Leitfadens Prävention der Krankenkassen entsprechen,
- und die Gesundheit im betrieblichen Kontext fördern.
Nicht steuerlich begünstigt sind dagegen z. B. reine Sportkurse, Massagen oder Mitgliedschaften in Fitnessstudios – es sei denn, sie sind nach § 20 SGB V zertifiziert oder in gesundheitsförderliche Gesamtkonzepte eingebunden.
Meine Angebote – etwa zu Ernährung im Arbeitsalltag, Stresskompetenz oder Entspannungsverfahren – entsprechen diesen Anforderungen: praxisnah, nachvollziehbar und nachhaltig umsetzbar.
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